Oracle (Austin, Texas) und die Bundesvereinigung Logistik (BVL, Bremen) haben eine Umfrage zu zentralen Aspekten des am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen“ (auch genannt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) durchgeführt.
Einer Umfrage von Oracle und der BVL zufolge setzen lediglich 16 von 115 befragten Unternehmen inzwischen eine Softwarelösung ein, die sie bei der Bewältigung der Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterstützt.
(Bild: j-mel - stock.adobe.com)
Tenor der Untersuchung: „Die Umsetzung des Gesetzes birgt Verbesserungspotenzial!“ Demnach ist am 1. Januar 2023, wenn das neue Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Lieferketten für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Kraft tritt, längst nicht alles in Butter – vor große Herausforderungen stellt es Unternehmen in Deutschland allemal. Viele würden die Anforderungen nicht kennen, die auf sie zukommen, und insbesondere die organisatorische Abwicklung, die Datenintegration und die Zertifizierung der Lieferanten würden Hürden für die Praxis darstellen.
Laut Umfrage planen zahlreiche Unternehmen, ihre IT-Systeme auf die Anforderungen abzustimmen. Vielerorts mangele es aber noch an der nötigen Initiative. Immerhin verlangt das Gesetz die Einhaltung der Menschenrechte auch bei mittelbaren Zulieferern. Um diese Einhaltung zu gewährleisten, erlegt das Gesetz den betroffenen Unternehmen Dokumentationspflichten auf.
Panikmache ist definitiv fehl am Platz, aber die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass in den Unternehmen in Deutschland noch Einiges zur Umsetzung des LkSG zu tun ist.
Jürgen Hindler, Senior Manager Geschäftsentwicklung SCM bei Oracle
Besonders deutliche lasse sich an den Antworten der 115 befragten Unternehmen ablesen, „dass immer noch viele Entscheider eine aussichtsreiche Lösungsoption links liegenlassen, wenn sie auf den Einsatz einer leistungsfähigen Supply-Chain-Management-Plattform aus der Cloud verzichten“, so SCM-Experte Hindler.
Nachlässiger Maschinenbau
Besonders bedenklich: 63 Prozent der Unternehmen kennen die Anforderungen des Gesetzes gar nicht. Unter diesen Unternehmen befinden sich besonders viele Transport- und Logistikdienstleister sowie branchenübergreifend vor allem kleine Unternehmen (55 Prozent). Und auch bei der Umsetzung von LkSG-Maßnahmen hapere es bislang noch vielfach: Nur wenige Unternehmen – egal welcher Branche – seien bereits damit befasst, bei den meisten stehen erste Schritte noch aus (87 Prozent). Insbesondere kleine Unternehmen hätten Nachholbedarf (92 Prozent). Die Nase vorn hätten bislang Unternehmen aus der Konsumgüterbranche, im MaBau sei hingegen noch keinerlei Initiative ergriffen worden. (bm)
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Stand vom 15.04.2021
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