Kontraktlogistik Bedeutung des Kontraktlogistikvertrags

Autor / Redakteur: Eckhard Boecker / Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernd Maienschein

Ohne einen individuell ausgehandelten Kontraktlogistikvertrag sollten Logistikleiter aus Industrie und Handel keine Geschäfte an Kontraktlogistikprovider vergeben. Der vorliegende Beitrag unterstreicht die Vertragsbedeutung und skizziert wesentliche Vertragsbestandteile.

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In der Tat sollten alle Vertragspartner tunlichst darauf achten, dass dem Kontraktlogistikvertrag eine zentrale Bedeutung in den Verhandlungen über fremd zu vergebende Kontraktlogistikgeschäfte (Lagerhaltung, Transport und Mehrwertdienstleistungen) zukommt. Geschieht dies nicht, so laufen letztlich alle Kontraktlogistikakteure (Auftraggeber und Auftragnehmer) Gefahr, später viel Lehrgeld zu bezahlen.

Eine der größten Herausforderungen in der Formulierung eines Kontraktlogistikvertrages besteht darin, dass die Leistungsbeschreibung vollständig und präzise vorgenommen wird. Oft stellt sich nach Vertragsunterzeichnung heraus, wenn mit der Operation also bereits begonnen wurde, dass unterschiedliche Meinungen darüber zwischen den Kontraktlogistikakteuren bestehen, was noch zum vereinbarten Preis gehört und was nicht. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass die vertraglichen Leistungen genau und detailliert dokumentiert werden.

Reibungsverluste auf ein Minimum reduzieren

Eng verbunden mit der Leistungsbeschreibung sind die Pflichten und Verantwortungsbereiche der Kontraktlogistikakteure. Besonders die Festlegung von Schnittstellenverantwortlichkeiten trägt entscheidend dazu bei, dass während der Zusammenarbeit Reibungsverluste auf ein nicht vermeidbares Minimum reduziert werden.

Eine enorme Bedeutung nimmt das Thema IT ein. Ohne eine funktionierende IT kann kein Kontraktlogistikgeschäft erfolgreich betrieben werden. Deshalb ist beispielsweise der Datenaustausch ein zentraler Bereich, der gut vorbereitet und umgesetzt sein sollte. Diesbezüglich sollte auch geprüft werden, ob es Ressourcen gibt, die beide Partner nutzen können, um gegebenenfalls zusätzliche Investitionen zu sparen. In diesem Bereich gehört natürlich auch das Thema Sendungsverfolgung dazu, wenn Transporte vom Händler oder Industriellen ebenfalls extern eingekauft werden.

Zweifellos ist die Verkehrshaftung ein Vertragspunkt in der Kontraktlogistik, wo die Gespräche ebenfalls nicht zu spät begonnen werden sollten. Dafür sind die potenziellen Risiken zu groß, sollte ein Claim, insbesondere ein Großschadensereignis, eintreten. Dieses Thema hat neben der Bestandsverantwortung von beispielsweise einem Warenwert über 20 Mio. Euro insbesondere auch dann Gewicht, wenn der Kontraktlogistikprovider Mehrwertleistungen (zum Beispiel Preisauszeichnung, Regalbestückung im Handel) erbringen soll.

Kontraktlogistikleiter kann Provider in Police aufnehmen

Mit Bezug auf das Thema Haftung ist aus Sicht des Kontraktlogistikleiters aus Industrie und Handel zu bedenken, dass der Kontraktlogistikprovider für derartige Mehrwertdienstleistungen grundsätzlich keine Versicherungslösung hat. Dies gilt in erster Linie für die beim Kontraktlogistikprovider bestehende Verkehrshaftungs-Versicherungspolice. Das Gleiche gilt für etwaige Claims, die sich aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ergeben könnten.

Aus den vorstehenden Ausführungen ist den Kontraktlogistikakteuren zu empfehlen, eine Versicherungslösung zu erarbeiten. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass der Kontraktlogistikprovider als Mitversicherter in die bestehenden Policen des Kontraktlogistikleiters aufgenommen wird.

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