Außenhandel Zwei Jahre „Incoterms 2010“ – was ist zu beachten?
Seit dem 1. Januar 2011 haben die neuen Incoterms ihre Gültigkeit – Zeit für einen kurzen Blick auf die neuen Lieferbedingungen. Bei den Incoterms handelt es sich um internationale Vertragsklauseln, die von der Internationalen Handelskammer entwickelt wurden und die Einzelheiten der Lieferung von Waren regeln.
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Die erste Version der Incoterms trat 1936 in Kraft. Seitdem wurden diese standardisierten Lieferbedingungen bereits zum achten Mal an die Bedürfnisse des Handels angepasst. Die aktuellen Incoterms 2010 berücksichtigen besonders die geänderten Handelspraktiken, Containerisierung und den elektronischen Datenverkehr. Die Incoterms liegen einem Vertrag jedoch nicht automatisch zugrunde, denn sie haben keine Gesetzeskraft. Sie müssen – wie jede Vertragsklausel – zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
Was genau regeln die Incoterms?
Die Incoterms regeln im Wesentlichen
- den Ort der Lieferung,
- den Ort des Gefahrübergangs (wer trägt die Kosten bei Verlust oder Beschädigung während des Transportes?),
- die Verteilung der anfallenden Kosten (nicht Kaufpreis!),
- die Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung,
- die Verantwortlichkeit für die Beschaffung der notwendigen Dokumente.
Durch Incoterms kann auf anerkannte Standards zurückgegriffen werden
Vorteile: Werden Incoterms verwendet, so sind die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten – auch international – klar geregelt. Die Vertragsparteien müssen sich zudem nicht mühsam über Einzelheiten gesondert einigen, sondern können auf anerkannte Standards zurückgreifen.
Ein Beispiel: Enthält ein Vertrag die Klausel „CIF Hamburg gemäß Incoterms 2010“, ist klar, dass der Verkäufer die Kosten und die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen zu tragen sowie eine entsprechende Seeversicherung zu seinen Lasten abzuschließen hat. Hamburg ist dabei der Bestimmungshafen.
Durch die Incoterms wird allerdings nicht geregelt, ob und wie ein Kaufvertrag überhaupt zustande kommt. Des Weiteren wird auch keine Aussage über die Modalitäten von Zahlungsabwicklung, Gewährleistung oder Ähnlichem getroffen. Bei der Verwendung der Incoterms ist darauf zu achten, dass ein Bestimmungshafen angegeben wird und die Incoterms genau bezeichnet werden, zum Beispiel „Incoterms 2010“. Letzteres ist wichtig, da die Klauselnamen der „Incoterms 2000“ zum Teil geblieben sind, jedoch einen veränderten Regelungsinhalt haben.
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