Für Lithium-Batterien als Fracht im Luftverkehr gelten seit dem 1. April 2016 neue Vorschriften. (Fotolia)
Luftfracht

„Schluss mit lustig“ für Lithium-Batterien

Lithium-Batterien und Lithium-Zellen verlangen wegen ihrer potenziellen Brand- und Explosionsgefahr bei der Beförderung einschließlich des Verpackens, Verladens und Versendens das Beachten komplexer Vorschriften. Speziell für die Luftbeförderung gibt es seit dem 1. April 2016 neue Vorschriften.

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